Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der „Bürgerstiftung Lüdinghausen“                                                                                                   Stand: 07. Oktober 2013

Die Stiftungsidee

Die Bürgerstiftung Lüdinghausen führt Stifterinnen und Stifter, Spenderinnen und Spender, Vereine, Unternehmen, Institutionen und  insbesondere engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammen, die Mitverantwortung für das Gemeinwesen in Lüdinghausen übernehmen wollen. Die Stiftung fördert oder initiiert Projekte, die für Lüdinghausen und seine Bewohner gemäß den satzungsgemäßen Zielen durchgeführt werden. Dabei werden das gesellschaftliche Engagement und der Gemeinsinn der Bürger gefördert. Der Zweck der Stiftung umfasst folgende gemeinnützige Aufgabenbereiche:

Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Altenhilfe, soziale und integrative Maßnahmen, kulturelle Maßnahmen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Gesundheitspflege und Wohlfahrtswesen, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Wissenschaft und Forschung, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege, Sport, Völkerverständigung, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung.

 

Welche Projekte werden gefördert?

Die Bürgerstiftung Lüdinghausen fördert auf Antrag Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den o.g. gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung zuordnen lassen.

Priorität haben Projekte, die im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllen:
– Innovativer Ansatz
(Das Projekt sollte Fantasie, Originalität und Ideenreichtum erkennen lassen)
– Ehrenamtlichkeit
(Das Projekt sollte ehrenamtliches Engagement ermöglichen und fördern)
– Hilfe zur Selbsthilfe
(Die Zielgruppe des Projektes sollte zu eigener Aktivität angeregt und im Idealfall
an der Projektentwicklung selbst aktiv beteiligt sein)
– Nachhaltigkeit
(Das Projekt sollte Modell- und Vorbildcharakter aufweisen und von daher
verallgemeinerungsfähig sein)
– Realistisch
(Das Erreichen der Zielgruppe muss gesichert sein, z.B. durch bereits bestehende Kontakte zu
potentiellen Teilnehmern oder Kooperationspartnern, die diesen Kontakt herstellen können)

 

Was wird nicht gefördert?

Ø    Projekt ohne Bezug  zur Region Lüdinghausen
Ø    Fortdauernde Personal- und Unterhaltskosten bereits bestehender Einrichtungen
Ø    Projektlaufzeiten von mehr als drei Jahre
Ø    Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen
Ø    Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen

 

Wie werden Fördermittel beantragt?

Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie am besten das entsprechende Antragsformular, welches auch hier zum Download bereitsteht.
Neben allgemeinen Angaben sind die Beschreibung des Projektes hinsichtlich Inhalt, Durchführungskonzept, Finanzierungsplan, sowie nähere Angaben zur Institution, zum Verein etc. erforderlich.

 

Den Förderantrag finden Sie hier

 

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Bürgerstiftung Lüdinghausen
Amthaus 9
59348 Lüdinghausen

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