Unser Regelwerk
Unsere Grundlagen & Richtlinien
Verlässliche Strukturen für
nachhaltiges Engagement
Transparenz und klare Vorgaben sind uns wichtig.
Hier finden Sie die Satzung der Bürgerstiftung Lüdinghausen, unsere Förderrichtlinien sowie die Vermögens-Anlagerichtlinie, die die Basis unserer Arbeit und die Vergabe von Fördermitteln regeln.
Vermögens-Anlagerichtlinie
Erfahren Sie mehr über die Grundsätze, die unsere Entscheidungen zur Vermögensanlage leiten. Die Vermögens-Anlagerichtlinie sorgt dafür, dass das Kapital langfristig erhalten bleibt und verantwortungsvoll eingesetzt wird, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen.
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VERMÖGENSANLAGERICHTLINIE
Förderrichtlinien
Sie möchten einen Antrag auf Förderung stellen? Unsere Förderrichtlinien geben Ihnen einen Überblick darüber, welche Projekte unterstützt werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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FÖRDERRICHTLINIE
So stellen Sie einen Antrag
Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Kontaktieren Sie uns gerne vorab schriftlich. Nutzen Sie für Ihren Antrag unser Formular, das Sie HIER herunterladen können.
Bitte beschreiben Sie im Antrag:
- Projektinhalt und Konzept
- Finanzierungsplan
- Informationen zur antragstellenden Institution oder Initiative
Wenn Sie eine eigene Projektidee haben, die gut für Lüdinghausen ist, bieten wir Unterstützung an. Zunächst prüfen wir, ob das Ergebnis Ihrer Idee mit der Zweckbestimmung unserer Bürgerstiftung in Einklang steht. Die Zweckbestimmung ist in §2 unserer Satzung beschrieben. Sollte Ihre Idee förderfähig sein, unterstützen wir Sie gerne bei den weiteren Schritten der Antragstellung.
Ihren Antrag richten Sie dann an:
Bürgerstiftung Lüdinghausen
Amthaus 9
59348 Lüdinghausen