„Mein Klick* bleibt in Lüdinghausen“
„Mein Klick* bleibt in Lüdinghausen *Hier lebe ich, hier kaufe ich ein“ –
So lautet der Slogan der von der Bürgerstiftung Lüdinghausen initiierten Solidaritätskampagne.
Die Kampagne startet am 22.04.2020
Hintergrund:
In den Wochen davor wurde uns unfreiwillig vor Augen geführt, wie sich unsere Innenstädte darstellen, wenn weite Bereiche des Handels zum Erliegen kommen und die örtliche Gastronomie als Ort der Begegnung und der Kommunikation geschlossen ist.
Leere Geschäftsräume, zugehangene Schaufenster geben ein schlechtes Bild ab, schaffen Unbehagen. Gleiches gilt für Verbote, geringe Nachfrage, leere Stühle bei kulturellen Veranstaltungen.
Unser Ziel ist es jedoch, Lebensqualität auszustrahlen. Den Alltag zu genießen.
Das geht nur bei einer freundlich gestalteten Stadt, mit vollen Geschäften, florierender Gastronomie und belebten Sehenswürdigkeiten.
Ziel:
Die Kampagne der Bürgerstiftung setzt auf die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit der Folge, gerade jetzt und weiterhin vor Ort einzukaufen, um die maßgeblich durch Einzelhandel und Gastronomie getragene Lebensqualität Lüdinghausens und Seppenrades zu erhalten. Die Botschaft und das Bekenntnis zur heimischen Wirtschaft soll in Form des eines Schaufenster- und Autoaufklebers sichtbar gemacht werden.
Maßnahmen:
Stufe 1:
Empfehlungsschreiben an die Mitglieder von Lüdinghausen Marketing e.V. und weitere Gewerbetreibende
Pressemitteilung der Stadt Lüdinghausen mit Foto Bürgermeister
Stufe 2
Ausstattung der mitmachenden Geschäfte mit zusätzlichen Aufklebern.
Stufe 3
Nachfassschreiben per E-Mail an die Adressaten der Stufe 1 zwecks Mobilisierung der Kunden: Aufforderung Fotos von den Aufklebern per E-Mail an die Bürgerstiftung zu senden. Auslobung von Gutscheinen über ein nützliches Geschenk.
Stufe 4
Übersendung und Einlösung der Gutscheine in mitmachenden Geschäften.
Zweckerfüllung:
Die Maßnahme erfüllt folgende satzungsgemäße Zwecke:
§2 Abs. 1. Sie fördert das gesellschaftliche Engagement und den Gemeinsinn der Bürger.
§2 Abs. 3 Sie fördert
– Kulturelle Maßnahmen
– bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Die Förderung der Stiftungszwecke schließt eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
Pressemitteilung der Stadt Lüdinghausen